Investitionsprämie für Digitalisierungsprojekte in Österreich

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Investitionsprämie für digitale Instandhaltung und Produktion

Sichern Sie sich Ihre Investitionsprämie für digitale Instandhaltung und Produktion

 

Die österreichische Bundesregierung gewährt Unternehmen aufgrund der COVID-19-Krise Zuschüsse für Digitalisierungsprojekte, um so die heimische Wirtschaft zu unterstützen. Durch die Investitionsprämie sollen Betriebsstätten gesichert werden, Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze geschaffen werden, sowie auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben.

Gesamt handelt es sich dabei um eine Investitionsprämie in Höhe von EUR 1 Mrd. Die Förderungen von Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung betragen für Unternehmen 7-14%.

Nutzen Sie die Chance und digitalisieren Sie Ihr Instandhaltungsmanagement für nachhaltige Effizienz.

 

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen in allen Größen und Branchen, sofern sie über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.

 

Welche Projekte werden gefördert?

Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life-Science werden mit einem Zuschuss von 7-14% gefördert. Darunter fallen materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen des abnutzbaren Anlagevermögens, welche im Zeitraum von 01.09.2020 und 28.02.2021 getätigt werden.

Investitionen im Bereich der Digitalisierung werden schwerpunktmäßig mit 14% der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Nicht schwerpunktmäßige förderbare Investitionen werden mit 7% der förderfähigen Investitionskosten gefördert.

Zu den förderbaren Neuanschaffungen zählen bei Aktivierung ebenso Erweiterungen von Softwarelizenzen.

 

Voraussetzungen für den Erhalt der Investitionsprämie

  • Das Unternehmen, welches die Investitionsprämie beantragt, muss über einen Sitz und/oder eine Betriebsstätte in Österreich verfügen.
  • Nicht förderungsfähig sind insbesondere klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen und aktivierte Eigenleistungen.
  • Investitionen ab einer Höhe von EUR 5.000 bis max. EUR 50 Mio.
  • Erste Maßnahmen im Zuge der Investition sind  zwischen dem 01.08.2020 und dem 28.02.2021 zu setzen.

 

Wie wird die Förderung beantragt?

Die Antragstellung hat im Zeitraum von 01.09.2020 und 28.02.2021 über die Online-Plattform AWS Fördermanager zu erfolgen. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt direkt über AWS.

 

Mehr Informationen?

Detailierte Informationen zur Investitionsprämie finden Sie auf der Website des Bundesministeriums.